| Die Vergabe
von Planungsleistungen an Dritte bedeutet für die kommunale Verwaltung
eine Entlastung in puncto Arbeits- und Personalaufwand.
Zentrale Handlungsfelder sind hier z.B. die Bauleitplanung und die Durchführung
von Stadt- oder Dorferneuerungsmaßnahmen.
Neben diesen Teilaufgaben bedarf die gemeindliche
Entwicklung in den meisten Fällen einer übergeordneten Betrachtung,
zu deren Umsetzung sich wiederum Formen der Rahmenplanung anbieten. Einzelne
kommunale Projekte werden auf diese Weise in ein zu erarbeitendes Gesamtkonzept
eingebunden.
Zugunsten einer langfristigen und tragfähigen Entwicklungsperspektive
sind dabei u.a. standortspezifische Charakteristika, Potenziale und schlagkräftige
Leitbilder herauszuarbeiten.
Gefordert ist in diesem Prozess ein Koordinator,
der ein möglichst breitgefächertes Engagement und Ideen zusammenführt.
Nach Schaffung eines individuellen, wirksamen Gemeindeprofils
sollte jenes anschließend durch den Einsatz geeigneter Medien einem
breiteren Publikum vorgestellt und vermarktet werden.
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